Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/09/0210Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0164 E 7. Juli 1992 RS 8 (hier: der erstangefochtene Bescheid, der die Wiederaufnahme eines Verfahrens betreffend Unterhaltsrente nach dem OFG und die Feststellung eines Übergenusses betrifft, enthält keine ausdrückliche Feststellung dahingehend, der Beschwerdeführer habe bei seiner Antragstellung oder späterhin den Bezug von Geldleistungen aus Kanada absichtlich verschwiegen, um Leistungen auf Grund des OFG zu erhalten)Stammrechtssatz
Das den Tatbestand des Erschleichens erfüllende Verhalten muß notwendig der Erlassung des Bescheides vorangehen (Hinweis E 24.5.1962, 2460/60; hier: kein Erschleichen ist daher das Ansteigen des "verschwiegenen" Einkommens - nach Bescheiderlassung - auf eine für den Entfall der Ausgleichzulage zur Pension beachtliche Größe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090098.X02Im RIS seit
03.04.2001