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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Relevant kann nur eine aktuelle Verfolgungsgefahr sein; sie muss bei Bescheiderlassung vorliegen, auf diesen Zeitpunkt hat die der Asylentscheidung immanente Prognose abzustellen, ob der Asylwerber mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung aus den in Art 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv genannten Gründen zu befürchten habe (Hinweis E 9.3.1999, 98/01/0318).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998200233.X01Im RIS seit
15.01.2001