RS Vwgh 2000/10/19 98/20/0430

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Veröffentlicht am 19.10.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1 impl;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Voraussetzung WOHLBEGRÜNDETER FURCHT wird in der Regel nur erfüllt, wenn zwischen den Umständen, die als Grund für die Ausreise angegeben werden, und der Ausreise selbst ein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl zur notwendigen Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall aus der jüngeren Rechtsprechung etwa das hg E 7.11.1995, 94/20/0793).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998200430.X01

Im RIS seit

14.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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