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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1 impl;Rechtssatz
Die Voraussetzung WOHLBEGRÜNDETER FURCHT wird in der Regel nur erfüllt, wenn zwischen den Umständen, die als Grund für die Ausreise angegeben werden, und der Ausreise selbst ein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl zur notwendigen Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall aus der jüngeren Rechtsprechung etwa das hg E 7.11.1995, 94/20/0793).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998200430.X01Im RIS seit
14.05.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009