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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4 Abs2 idF 1999/I/004;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/20/0408 E 17. Oktober 2002 Besprechung in: ZfV 2001, 30 - 35;Rechtssatz
Um ihre Auffassung, der Schutz im sicheren Drittstaat erfordere auch ein "praktisch ausnahmsloses" Bleiberecht während des an das zweiinstanzliche Verwaltungsverfahren anschließenden Gerichtsverfahrens, in einer der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Weise zu begründen, hätte die belangte Behörde dartun müssen, dass entweder der administrative Rechtszug nicht ausreichend effektiv oder das Gerichtsverfahren vom vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht in einer Weise getrennt sei, wie sie etwa in der Form der nachprüfenden Kontrolle durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof verwirklicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200406.X11Im RIS seit
12.02.2002