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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wenn die belBeh auf Grund der Aktenlage ohne weitere von ihr als nicht erheblich angesehene Beweisaufnahmen entschieden hat, dann liegt darin allein noch keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides wegen der Nichtaufnahme von Beweisen und der behaupteten Verletzung des Parteiengehörs.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170110.X02Im RIS seit
15.01.2001