RS Vwgh 2000/10/23 99/17/0110

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Veröffentlicht am 23.10.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wenn die belBeh auf Grund der Aktenlage ohne weitere von ihr als nicht erheblich angesehene Beweisaufnahmen entschieden hat, dann liegt darin allein noch keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides wegen der Nichtaufnahme von Beweisen und der behaupteten Verletzung des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170110.X02

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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