RS Vwgh 2000/10/23 99/17/0417

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Veröffentlicht am 23.10.2000
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BWG 1993 §70 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/17/0418 2000/17/0037 2000/17/0038

Rechtssatz

Dass die Anordnung einer Maßnahme nach § 70 Abs 1 BWG 1993 in Bescheidform ergehen kann, hat der VwGH in seinem Beschluss vom 8.7.1994, 94/17/0305, implizit angenommen, bezeichnete er dort doch eine Aufforderung gem § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 durch den Bundesminister für Finanzen ausdrücklich als Bescheid.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170417.X06

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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