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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §212 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/13/0172 E 24. Jänner 1996 RS 1 (hier § 9 Abs 1 GEG anzuwenden)Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd § 212 Abs 1 BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (Hinweis E 24.2.1993, 91/13/0200, ÖStZB 1993, 515; E 5.5.1992, 92/14/0053, ÖStZB 1992, 843).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170069.X01Im RIS seit
13.02.2001