RS Vwgh 2000/10/24 95/14/0090

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9;
KO §71;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140090.X01

Im RIS seit

09.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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