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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
In der Aufforderung des Finanzamtes, die Berufung zu ergänzen, ist keine Anleitung iSd § 113 BAO zu erblicken. Es ist auch nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit diesem im Endeffekt stattgegeben werden könne. So besteht insb keine Verpflichtung, Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechenden Vorbringens zu geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140090.X03Im RIS seit
09.02.2001