RS Vwgh 2000/10/24 95/14/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Rechtssatz

In der Aufforderung des Finanzamtes, die Berufung zu ergänzen, ist keine Anleitung iSd § 113 BAO zu erblicken. Es ist auch nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit diesem im Endeffekt stattgegeben werden könne. So besteht insb keine Verpflichtung, Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechenden Vorbringens zu geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140090.X03

Im RIS seit

09.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten