RS Vwgh 2000/10/24 2000/05/0080

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Index

L78003 Elektrizität Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §1;
ElektrizitätswesenG NÖ 1999 §28 Abs1;
ElWOG 1998 §4 Z1;

Rechtssatz

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr: für Wirtschaft und Arbeit) hat keine Zuständigkeit hinsichtlich der Entscheidung über die behauptete Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (§ 4 Z. 1 ElWOG 1998), also den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050080.X01

Im RIS seit

13.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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