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L78003 Elektrizität NiederösterreichNorm
AVG §1;Rechtssatz
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr: für Wirtschaft und Arbeit) hat keine Zuständigkeit hinsichtlich der Entscheidung über die behauptete Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (§ 4 Z. 1 ElWOG 1998), also den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050080.X01Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015