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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei Lösung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder eine Liebhaberei vorliegt, ist der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt. Vielmehr hat sie diese Frage auf Grund des gegebenen oder des noch zu ermittelnden Sachverhaltes zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140085.X03Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2010