RS Vwgh 2000/10/24 2000/14/0091

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;

Rechtssatz

Eine Übereignung iSd § 14 Abs 1 BAO erfordert zunächst, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übertragen werden. Wie der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.9.1999, 97/15/0016, und vom 20.6.1995, 93/13/0088, ausgeführt hat, ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortführung des Betriebes ermöglicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000140091.X01

Im RIS seit

09.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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