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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Eine Übereignung iSd § 14 Abs 1 BAO erfordert zunächst, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übertragen werden. Wie der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.9.1999, 97/15/0016, und vom 20.6.1995, 93/13/0088, ausgeführt hat, ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortführung des Betriebes ermöglicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000140091.X01Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013