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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Handlungen der Abgabenbehörde, die in irgend einer Form der Realisierung eines Abgabenanspruches dienen, führen nicht dazu, dass ein Abgabepflichtiger seiner Offenlegungspflicht, Wahrheitspflicht und Anzeigepflicht und damit auch seiner Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen, enthoben wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140086.X02Im RIS seit
09.02.2001