RS Vwgh 2000/10/24 95/14/0086

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;
BAO §135;

Rechtssatz

Handlungen der Abgabenbehörde, die in irgend einer Form der Realisierung eines Abgabenanspruches dienen, führen nicht dazu, dass ein Abgabepflichtiger seiner Offenlegungspflicht, Wahrheitspflicht und Anzeigepflicht und damit auch seiner Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen, enthoben wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140086.X02

Im RIS seit

09.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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