Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Der Beh kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie zur Frage der Lebenshaltungskosten nicht nur das Lebensalter der entsprechenden Personen, sondern auch deren Lebensstandard, auf welchen nach den Umständen des Einzelfalles zu schließen ist, mitberücksichtigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994130125.X01Im RIS seit
09.02.2001