RS Vwgh 2000/10/25 94/13/0125

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Veröffentlicht am 25.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Der Beh kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie zur Frage der Lebenshaltungskosten nicht nur das Lebensalter der entsprechenden Personen, sondern auch deren Lebensstandard, auf welchen nach den Umständen des Einzelfalles zu schließen ist, mitberücksichtigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994130125.X01

Im RIS seit

09.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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