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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/06/0065 99/06/0064Rechtssatz
Es liegt kein Verstoß gegen das Gebot, Widmungen aufeinander abzustimmen, das aus § 3 Abs 1 Stmk ROG abgeleitet werden kann, vor, wenn Grundstücke, auf denen seit Jahrzehnten Schotter abgebaut wird, als Industriegebiet und Gewerbegebiet gewidmet werden und in 150 m bzw 125 m Entfernung (von den jeweils nächstgelegenen Grundgrenzen) entlang der in den nahe gelegenen Ort führenden Bundesstraße umgeben von einer Freilandwidmung, zwei kleinere Bereiche als Wohngebiet gewidmet wurden.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999060063.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
22.11.2010