RS Vwgh 2000/10/25 99/06/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2000
beobachten
merken

Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art139;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 lita;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 lite;
ROG Stmk 1974 §3 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/06/0065 99/06/0064

Rechtssatz

Es liegt kein Verstoß gegen das Gebot, Widmungen aufeinander abzustimmen, das aus § 3 Abs 1 Stmk ROG abgeleitet werden kann, vor, wenn Grundstücke, auf denen seit Jahrzehnten Schotter abgebaut wird, als Industriegebiet und Gewerbegebiet gewidmet werden und in 150 m bzw 125 m Entfernung (von den jeweils nächstgelegenen Grundgrenzen) entlang der in den nahe gelegenen Ort führenden Bundesstraße umgeben von einer Freilandwidmung, zwei kleinere Bereiche als Wohngebiet gewidmet wurden.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999060063.X05

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten