RS Vwgh 2000/10/25 94/13/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Wird im Rahmen einer Vermögensdeckungsrechnung ungeachtet des Umstandes, dass in den Lebenshaltungskosten die Kfz-Kosten (und damit auch die Treibstoffkosten) erfasst sind, das zur Abdeckung aller anteiligen Kosten eines Kraftfahrzeuges pro gefahrenen Kilometer ausgezahlte, und damit Einnahmen darstellende Kilometergeld insb um Treibstoffkosten gekürzt, so ist das Vorbringen des Steuerpflichtigen hinsichtlich einer Doppelerfassung der Kfz-Kosten nicht von der Hand zu weisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994130148.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten