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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Wird im Rahmen einer Vermögensdeckungsrechnung ungeachtet des Umstandes, dass in den Lebenshaltungskosten die Kfz-Kosten (und damit auch die Treibstoffkosten) erfasst sind, das zur Abdeckung aller anteiligen Kosten eines Kraftfahrzeuges pro gefahrenen Kilometer ausgezahlte, und damit Einnahmen darstellende Kilometergeld insb um Treibstoffkosten gekürzt, so ist das Vorbringen des Steuerpflichtigen hinsichtlich einer Doppelerfassung der Kfz-Kosten nicht von der Hand zu weisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994130148.X01Im RIS seit
05.02.2001