RS Vwgh 2000/10/31 98/15/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215;

Rechtssatz

Eine Gutschrift entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind dabei die tatsächlich durchgeführten Gutschriften und Lastschriften und nicht diejenigen, die nach Meinung des Steuerpflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 215 Tz 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150113.X01

Im RIS seit

09.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten