RS Vwgh 2000/10/31 95/15/0196

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH werden Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (§ 34 Abs 8 EStG 1988) aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen (Hinweis E vom 22.9.2000, 98/15/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150196.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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