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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob dem Geschäftsführer zur Nichtentrichtung der im Haftungsbescheid vorgeschriebenen Abgaben eine - mutwillige - Abgabenhinterziehung oder "auffällige Sorglosigkeit" vorzuwerfen ist. Zur Haftungsinanspruchnahme genügt der Vorwurf bloßen - vom Geschäftsführer zu widerlegendem - Verschuldens, sohin auch leichte Fahrlässigkeit (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150137.X02Im RIS seit
07.02.2001