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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Dass neu hervorgekommene Tatsachen nicht "expressis verbis" in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt wurden, stellt keinen wesentlichen Mangel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150114.X01Im RIS seit
07.02.2001