RS Vwgh 2000/10/31 96/15/0001

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

§ 183 Abs 4 BAO trägt den Grundsatz des Parteiengehörs Rechnung und dient somit der Wahrheitsfindung, weil widersprüchliche Beweisergebnisse oder den Angaben der Partei widersprechende Beweisergebnisse zweckdienlich nur unter Mitwirkung der Partei geklärt werden können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 183, Rz 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150001.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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