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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/15/0104 E 29. Juni 1995 RS 10Stammrechtssatz
Da sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Zeitaufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Schule nicht auf die bloße Fahrzeit beschränkt, sind bei der Beurteilung, ob die Bewältigung der Entfernung vom Wohnort zur Schule und zurück einem Schüler zumutbar ist, auch Wartezeiten zwischen verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den Schulbeginn bzw auf den Beginn der Rückreise nach Schulende zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150196.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013