RS Vwgh 2000/10/31 95/15/0075

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Es ist keine Unschlüssigkeit darin zu erblicken, dass anhand der auf Grund der Stichproben festgestellten Fehler in den Buchungsvorgängen auf ähnliche Unrichtigkeiten bei den nicht überprüften Belegen geschlossen wurde (Hinweis E 19.3.1985, 84/14/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150075.X01

Im RIS seit

07.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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