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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs4;Rechtssatz
§ 183 Abs 4 BAO räumt die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Ergebnissen des durchgeführten Beweisverfahrens ein, jedoch nicht zur Rechtsansicht, die die Behörde dem Bescheid zu Grunde legen möchte (Hinweis E 25.1.1993, 92/15/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150001.X02Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014