RS Vwgh 2000/11/3 98/02/0266

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Veröffentlicht am 03.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §56;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 10. Juli 1998, Zl 96/02/0546, zu § 29b Abs 4 letzter Satz StVO in der Fassung BGBl Nr 1993/522 näher ausgeführt hat, ist dem Gesetz weder zu entnehmen, dass es etwa im Rahmen eines behördlichen Verfahrens zulässig wäre, den Ausweis nach § 29b Abs 4 StVO "als ungültig" zu erklären, noch enthält das Gesetz eine Ermächtigung zur Erlassung eines Leistungsbescheides bei Wegfall der für die Ausstellung eines solchen Ausweises maßgebenden Voraussetzungen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020266.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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