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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 10. Juli 1998, Zl 96/02/0546, zu § 29b Abs 4 letzter Satz StVO in der Fassung BGBl Nr 1993/522 näher ausgeführt hat, ist dem Gesetz weder zu entnehmen, dass es etwa im Rahmen eines behördlichen Verfahrens zulässig wäre, den Ausweis nach § 29b Abs 4 StVO "als ungültig" zu erklären, noch enthält das Gesetz eine Ermächtigung zur Erlassung eines Leistungsbescheides bei Wegfall der für die Ausstellung eines solchen Ausweises maßgebenden Voraussetzungen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998020266.X02Im RIS seit
12.06.2001