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58/02 EnergierechtNorm
MinroG 1999 §156 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Versagungsgrund des § 156 Abs 1 Z 1 MinroG 1999 steht es nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides noch nicht alle zivilrechtlichen Voraussetzungen an den betroffenen Grundstücken für eine Gewinnungstätigkeit durch den Bergwerksberechtigten erfüllt sind. Dieser Umstand schließt nicht aus, dass innerhalb des zeitlichen Rahmens des § 156 Abs 4 MinroG 1999 diese zivilrechtlichen Voraussetzungen, sei es im Wege privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, sei es auf dem in den §§ 148 ff MinroG 1999 vorgezeichneten Weg geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist daher auch der Hinweis im Bescheid verfehlt, mit Rücksicht auf den Bestand anderer Wohnhäuser im Nahbereich des den Gegenstand des vorliegenden Verwaltungsverfahrens bildenden geplanten Bauwerkes würde durch die Verwirklichung des Letzteren ein allfälliger Abbauverlust nicht weiter vergrößert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000040110.X03Im RIS seit
11.07.2001