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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art18 Abs2;Rechtssatz
Aus einem "Rundschreiben" des Bundesministers für Inneres kann der Bf kein Recht ableiten, handelt es sich dabei doch um eine vom VwGH nicht anzuwendende, bloß verwaltungsinterne Norm.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996210886.X01Im RIS seit
11.07.2001