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10 VerfassungsrechtNorm
StPO §90 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung von Wiederaufnahmsanträgen nach Zurücklegung der in den Anträgen enthaltenen Anzeige durch die Staatsanwaltschaft; kein Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des strafbaren Verhaltens eines Richters; Abweisung der gleichzeitig eingebrachten Verfahrenshilfeanträge als aussichtslos
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B837.2000Dokumentnummer
JFR_09989380_00B00837_01