RS Vwgh 2000/11/8 99/04/0115

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Veröffentlicht am 08.11.2000
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Index

89/08 Tierschutz Pflanzenschutz

Norm

Washingtoner ArtenschutzÜbk-DG 1996 §17 Abs1 Z3;
Washingtoner ArtenschutzÜbk-DG 1996 §9 Abs1;

Rechtssatz

Wie sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Washingtoner Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetz zweifelsfrei ergibt, ist der Verpflichtung zum Nachweis, dass die in dieser Bestimmung normierten Tatbestände vorliegen, gegenüber jeder der genannten Behörden auf deren Verlangen nachzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999040115.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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