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89/08 Tierschutz PflanzenschutzNorm
Washingtoner ArtenschutzÜbk-DG 1996 §17 Abs1 Z3;Rechtssatz
Wie sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Washingtoner Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetz zweifelsfrei ergibt, ist der Verpflichtung zum Nachweis, dass die in dieser Bestimmung normierten Tatbestände vorliegen, gegenüber jeder der genannten Behörden auf deren Verlangen nachzukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999040115.X02Im RIS seit
11.07.2001