RS Vwgh 2000/11/8 2000/04/0040

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Veröffentlicht am 08.11.2000
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Index

L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;
LVergG Stmk 1995 §88 Abs2;
LVergG Stmk 1995 §91 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 91 Abs. 1 Stmk. VergG 1995 gelten für das Verfahren vor dem Vergabekontrollsenat, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des AVG. Da im Stmk. VergG 1995 eine von § 33 Abs. 3 AVG abweichende Regelung nicht normiert ist, werden gemäß dieser Bestimmung die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000040040.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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