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L72006 Beschaffung Vergabe SteiermarkNorm
AVG §33 Abs3;Rechtssatz
Gemäß § 91 Abs. 1 Stmk. VergG 1995 gelten für das Verfahren vor dem Vergabekontrollsenat, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des AVG. Da im Stmk. VergG 1995 eine von § 33 Abs. 3 AVG abweichende Regelung nicht normiert ist, werden gemäß dieser Bestimmung die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000040040.X01Im RIS seit
21.03.2001