Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Der Ansicht der Beh, die Erwerbstätigkeit des Fremden als Geschäftsführer einer GmbH oder die Beteiligung an einer solchen sei für das Privatleben nicht relevant, kann in dieser pauschalen Form nicht beigetreten werden (Hinweis E 13.6.1996, 96/18/0218). (Hier: Verhängung eines Aufenthaltsverbotes nach § 36 Abs 1 FrG 1997)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998210129.X03Im RIS seit
26.02.2001