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E1ENorm
11997E234 EG Art234;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2000/0035 17. Oktober 2002 Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag des VwGH oder eines anderen Tribunals:99/16/0192 B 30. März 2000 * Fortgesetztes Verfahren im VwGH nach EuGH-Entscheidung: 2002/16/0243 E 6. November 2002Rechtssatz
Die Frage, ob innerstaatliches Recht durch die in der Anfrage (Hinweis B 30.3.2000, 99/16/0192 und 0392) genannten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes verdrängt wurde, bildet auch im gegenständlichen Fall - in dem ebenfalls eine Besteuerung von Genussrechten vorgenommen wurde - eine Vorfrage, die zufolge des Auslegungsmonopols des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Angelegenheiten des (primären oder sekundären) Gemeinschaftsrechts von einem anderen Gericht zu entscheiden ist und dort schon Gegenstand eines anhängig gemachten Verfahrens ist. Es liegen daher die Voraussetzungen des gem § 62 Abs 1 VwGG auch vom VwGH anzuwendenden § 38 AVG vor, weshalb mit einer Aussetzung vorgegangen werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160193.X01Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016