Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1;Rechtssatz
Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, deren Beurteilung eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellung über die Abgabenhinterziehung voraussetzt, in der die maßgeblichen Hinterziehungskriterien von der Abgabenbehörde darzulegen sind (Hinweis E 31.8.2000, 99/16/0110). (Hier: Die Beh hat durch die Annahme des Vorliegens von hinterzogenen Eingangsabgaben ohne entsprechende Grundlage ihren Bescheid betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben nach §174 Abs 3 lita iVm § 3 Abs 2 ZollG 1988 mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160395.X02Im RIS seit
11.07.2001