RS Vwgh 2000/11/9 2000/16/0039

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Veröffentlicht am 09.11.2000
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/0040

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH sind dann, wenn Grundstückskäufer auf Grund eines ihnen vorgegebenen Vertragsgeflechtes in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden werden, auch die Baukosten zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 zu zählen. Dass in einem solchen Zusammenhang das Vertragswerk in mehreren Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespaltet wird, vermag daran nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160039.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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