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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/0040Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH sind dann, wenn Grundstückskäufer auf Grund eines ihnen vorgegebenen Vertragsgeflechtes in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden werden, auch die Baukosten zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 zu zählen. Dass in einem solchen Zusammenhang das Vertragswerk in mehreren Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespaltet wird, vermag daran nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160039.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014