RS Vwgh 2000/11/13 2000/10/0091

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Veröffentlicht am 13.11.2000
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
VVG §1;
VVG §10;

Rechtssatz

Nach den Regelungen des NÖ NatSchG 1977 hindert der Umstand allein, dass ein Verfahren über einen Antrag auf naturschutzbehördliche Bewilligung anhängig ist, die Vollstreckung eines Wiederherstellungsauftrages nicht (Hinweis E 27.3.2000, 99/10/0261).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100091.X02

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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