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L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/10/0223 E 13. November 2000 RS 2Stammrechtssatz
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe gemäß § 11 VStG ist rechtmäßig, wenn sich die Beschwerdeführerin durch die bisher verhängten Strafen nicht von der Begehung einer weiteren gleichartigen Strafe abhalten hat lassen (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0230, und E 6.5.1996, 95/10/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100151.X03Im RIS seit
15.01.2001