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L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;Rechtssatz
Es verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, wenn eine weitere Vorstrafe, die über die drei die Grundlage für die Verhängung der Freiheitsstrafe bildenden Vorstrafen hinaus ging, als besonders erschwerenden Umstand im Sinne des § 18 Abs 3 letzter Satz Vlbg SittenpolG gewertet wird (Hinweis E 27.10.1997, 97/10/0074, E 3.7.2000, 96/10/0142, 0143).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100151.X04Im RIS seit
15.01.2001