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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §1;Rechtssatz
Aus dem Schonungsprinzip gemäß § 2 VVG ist nicht abzuleiten, dass ein Auftrag zur Entfernung konsenslos errichteter Baulichkeiten nicht vollstreckt werden dürfte, weil der Verpflichtete dort Wohnung genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000100091.X03Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011