RS Vwgh 2000/11/14 99/18/0368

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Veröffentlicht am 14.11.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art49 Abs1;
FrG 1997 §41;
VwRallg;

Rechtssatz

Die behauptete Unkenntnis des § 41 FrG 1997 kommt dem Fremden nicht zugute, handelt es sich doch um eine im BGBl gehörig kundgemachte Norm, weshalb die Kenntnis der damit geschaffenen Rechtslage auch von Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erwartet werden kann (Hinweis E 13.6.1996, 95/18/1411).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180368.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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