RS Vwgh 2000/11/15 96/08/0183

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6;
AlVG 1977 §12 Abs9;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit des Ausspruches darüber, dass der Beschwerdeführer während eines bestimmten Zeitraumes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt habe (vgl. zur Frage, ob es sich dabei um eine Einstellung oder einen Widerruf handelte, das Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0115, mit weiteren Nachweisen), ist zunächst von Bedeutung, ob die belangte Behörde - insoweit ohne Bindung an den Einkommensteuerbescheid - zu Recht davon ausgegangen ist, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer nicht in einem Dienstverhältnis gestanden, sondern selbstständig erwerbstätig gewesen. Zur Frage, wann dies bei einem geschäftsführenden Gesellschafter der Fall ist, kann auf Erkenntnisse zur Versicherungspflicht verwiesen werden (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 7. Juli 1992, Zl. 88/08/0127, vom 30. März 1993, Zl. 92/08/0084 und Zl. 92/08/0189, und vom 11. Mai 1993, Zl. 90/08/0087; im Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit etwa das Erkenntnis vom 30. September 1994, Zl. 93/08/0237). Nach den in diesen Erkenntnissen dargestellten Maßstäben kann beim Beschwerdeführer nicht davon ausgegangen werden, er könne schon kraft seiner Beteiligung an der Gesellschaft und ihm im Gesellschaftsvertrag eingeräumter Rechte nicht Dienstnehmer der Gesellschaft gewesen sein. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob nach dem Gesamtbild der konkret zu beurteilenden Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers seine Bestimmungsfreiheit durch diese Beschäftigung insbesondere infolge seiner Bindung an Ordnungsvorschriften über den Arbeitsort, die Arbeitszeit und das arbeitsbezogene Verhalten weitgehend ausgeschaltet oder - wie bei anderen Formen der Beschäftigung - nur beschränkt war.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080183.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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