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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §37 idF 1992/416;Rechtssatz
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist davon auszugehen, dass der Arbeitslose im Sinne des § 37 AlVG u.a. dann "den Bezug der Notstandshilfe unterbricht", wenn ihm diese aufgrund eines zu hohen Einkommens (hier: des Ehegatten) und des dadurch bewirkten Fehlens der Anspruchsvoraussetzung der Notlage nicht mehr gewährt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080013.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009