RS Vwgh 2000/11/15 96/08/0013

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §37 idF 1992/416;

Rechtssatz

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist davon auszugehen, dass der Arbeitslose im Sinne des § 37 AlVG u.a. dann "den Bezug der Notstandshilfe unterbricht", wenn ihm diese aufgrund eines zu hohen Einkommens (hier: des Ehegatten) und des dadurch bewirkten Fehlens der Anspruchsvoraussetzung der Notlage nicht mehr gewährt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080013.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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