RS VwGH Erkenntnis 2000/11/15 96/08/0223

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/08/0224 Rechtssatz

Unter dem Eintritt der Arbeitslosigkeit ist nach dem Erkenntnis vom 17. Dezember 1996, Zl. 96/08/0134, im Regelfall der Tag zu verstehen, der dem Tag der Beendigung des letzten arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses folgt, das für die Erfüllung der Anwartschaft für die betroffenen Leistungen der Arbeitslosenversicherung von Bedeutung ist.

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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