RS Vwgh 2000/11/15 97/08/0120

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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L92105 Behindertenhilfe Rehabilitation Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
BehindertenG Slbg 1981 §17 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde muss zur Beurteilung einer Kostenersatzpflicht nach § 17 Abs. 3 Salzburger Behindertengesetz das Bestehen eines privatrechtlichen Unterhaltsanspruches des Sozialhilfeempfängers als Vorfrage lösen. Hiezu müsste sie ausgehend davon, dass den Kindern von ihren Eltern gemäß § 140 ABGB der angemessene und nicht nur der notwendige Unterhalt gebührt (OGH 15. Juli 1997, 1 Ob 156/97s = AnwBl 1997, 748 (Prohaska)), zunächst die Bemessungsgrundlage ermitteln (Hinweis Dittrich/Tades ABGB35 E. 253 ff zu § 140) und sodann den Unterhaltsanspruch nach den aus dem Gesetz ableitbaren Maßstäben (vgl. hiezu die von der Judikatur entwickelten Prozentsätze, aaO E. 1374 ff) unter allfälliger Anrechnung von gerechtfertigten Naturalleistungen (aaO E. 142 ff) berechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080120.X02

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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