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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Vorschreibung von Auflagen durch Verweisung auf Sachverständigengutachten kann nur dann als dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG entsprechend angesehen werden, wenn der Inhalt der solcherart vorgeschriebenen Auflagen aus den dem Bescheid angeschlossenen Beilagen eindeutig zu entnehmen ist (vgl etwa das Erkenntnis vom 24. Mai 1989, Zl 88/03/0135. Dies trifft im Beschwerdefall nicht zu. Vorschreibungen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates sind im Übrigen nicht einmal in der Begründung des angefochtenen Bescheides erwähnt.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030383.X02Im RIS seit
11.07.2001