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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0134 E 17. Dezember 1996 RS 3Stammrechtssatz
Unter dem Eintritt der Arbeitslosigkeit ist jener Tag zu verstehen, der dem Tag der Beendigung des letzten arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses folgt, das für die Erfüllung der Anwartschaft für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung von Belang ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080149.X01Im RIS seit
18.10.2001