RS Vwgh 2000/11/15 2000/08/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §37 Abs3 Z2;
AlVG 1977 §7 Abs4;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem zu § 7 Abs 3 Z 2 iVm Abs 4 AlVG idF BGBl Nr 1996/201 ergangenen

E 22.12.1998, 96/08/0314, ausgesprochen, dass dieser Bestimmung in verfassungskonformer Interpretation nicht die Bedeutung beigemessen werden kann, dass sie einen Fremden, dessen Inlandsaufenthalt rechtlich nicht beendet werden darf, aus Gründen, die auf einen österreichischen Staatsbürger nicht zutreffen könnten, vom Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausschließt. Diese Erwägungen wurden auch für die Bestimmung des § 7 Abs 3 Z 2 AlVG idF der Novelle BGBl I Nr 1997/78 für anwendbar erklärt (vgl das E 4.5.1999, 98/08/0371).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000080136.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten