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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Bei tatsächlichem Zutreffen des von der Notstandshilfeempfängerin eingenommenen Standpunktes, die Teilnahme an der Wiedereingliederungsmaßnahme sei ihr gesundheitlich nicht zumutbar gewesen, wäre in weiterer Folge allenfalls auch zu prüfen gewesen, ob die Leistungsvoraussetzung der Arbeitsfähigkeit noch gegeben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080210.X01Im RIS seit
18.10.2001