RS Vwgh 2000/11/15 96/08/0042

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Rechtssatz

Sollte es sachlich begründbar sein, dass eine Arbeitslose an "Kennenlernspielen" teilnehmen muss, um nicht den Anspruch auf Notstandshilfe zu verlieren, so müsste ihr im Rahmen solcher "Spiele" gestattet sein, auf die Frage, wie sie die lange Arbeitslosigkeit ertrage, zu antworten, ihr Kind und der ständige Krieg mit dem Arbeitsamt bestimmten ihr Leben, und - offenbar im Verlauf desselben "Spiels" - auch die von ihr eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu erwähnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080042.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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