Index
L00019 Landesverfassung WienNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Mandatsausübung eines Bezirksrates ist keine Erwerbstätigkeit iSd § 12 AlVG; sie steht daher für sich allein genommen der Annahme von Arbeitslosigkeit nicht entgegen (mit ausführlichen Erläuterungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000080133.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012