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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §418;Rechtssatz
In der neueren Rechtsprechung des OGH zum Eigentumserwerb gemäß § 418 dritter Satz ABGB wird gefordert, dass der Grundeigentümer den Bauführer bauen lässt, obwohl er weiß, dass er auf fremdem Grund baut, es wird also gefordert, dass der Grundeigentümer in Kenntnis seines eigenen Rechtes zusieht, wie dem Bauführer aus Unkenntnis dieses Rechtes Nachteile zu erwachsen drohen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050189.X01Im RIS seit
29.01.2002