RS Vwgh 2000/11/21 2000/05/0189

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Veröffentlicht am 21.11.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §418;

Rechtssatz

In der neueren Rechtsprechung des OGH zum Eigentumserwerb gemäß § 418 dritter Satz ABGB wird gefordert, dass der Grundeigentümer den Bauführer bauen lässt, obwohl er weiß, dass er auf fremdem Grund baut, es wird also gefordert, dass der Grundeigentümer in Kenntnis seines eigenen Rechtes zusieht, wie dem Bauführer aus Unkenntnis dieses Rechtes Nachteile zu erwachsen drohen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050189.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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